Nutzungsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-26 · Gültig ab: 2026-09-04

Die Zeitpunkte des Inkrafttretens können je nach Bestimmung abweichen. Der jeweilige Zeitpunkt ist im Anhang, die Gründe der Änderung sind in der Änderungshistorie aufgeführt. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Nutzungsbedingungen.

Artikel 1 (Zweck)

Diese Bedingungen regeln die Bedingungen und Verfahren für die Nutzung des datenbasierten Lebensanalyse-Dienstes CODIX (der „Dienst“), bereitgestellt von 코딕스(CODIX) (das „Unternehmen“), sowie die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Unternehmens und der Mitglieder.

Artikel 2 (Begriffsbestimmungen)

  1. „Dienst“ bezeichnet die Gesamtheit der vom Unternehmen bereitgestellten Datenanalysen auf Basis von Saju, westlicher und vedischer Astrologie, KI-Beratung, Speicherung von Geburtshoroskopen sowie aller damit verbundenen ergänzenden Dienste.
  2. „Mitglied“ bezeichnet eine Person, die diesen Bedingungen zugestimmt und mit dem Unternehmen einen Nutzungsvertrag geschlossen hat.
  3. „Kostenpflichtiger Dienst“ bezeichnet einen Dienst, den Mitglieder gegen Zahlung einer Gebühr nutzen; dazu zählen Frage-Guthaben, bei denen eine Anzahl von Nutzungen im Voraus erworben wird, sowie Abonnementdienste (Pläne Basic und Pro).
  4. „Geburtsdaten“ bezeichnet Geburtsdatum, -zeit, -ort und sonstige von Mitgliedern für die Horoskopanalyse eingegebene Informationen.
  5. ‚Nicht-Mitglied‘ bezeichnet eine Person, die Teile des Dienstes über einen Kompatibilitäts-Einladungslink nutzt, ohne ein Konto zu erstellen.

Artikel 3 (Wirksamkeit und Änderung der Bedingungen)

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Mitglieder, die den Dienst nutzen möchten.
  2. Das Unternehmen kann diese Bedingungen im Rahmen der geltenden Gesetze ändern. Änderungen werden mindestens 7 Tage vor dem Inkrafttreten unter Angabe des Datums und der Gründe im Dienst bekannt gegeben. Für Mitglieder nachteilige Änderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt.
  3. Mitglieder, die den geänderten Bedingungen nicht zustimmen, können den Nutzungsvertrag kündigen. Die fortgesetzte Nutzung des Dienstes nach dem Inkrafttreten gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.

Artikel 4 (Anmeldung und Kontoverwaltung)

  1. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail/Passwort oder per Social Login über externe Authentifizierungsanbieter (Google, Kakao usw.).
  2. Mitglieder müssen bei der Anmeldung korrekte Angaben machen und diese unverzüglich aktualisieren, falls sie sich ändern.
  3. Mitglieder dürfen ihre Anmeldedaten (E-Mail, Passwort) nicht an Dritte übertragen oder verleihen; daraus entstehende Schäden trägt das Mitglied selbst.
  4. Mitglieder können jederzeit innerhalb des Dienstes ihre Kündigung beantragen; das Unternehmen bearbeitet diese unverzüglich gemäß den geltenden Gesetzen.

Artikel 5 (Bereitstellung des Dienstes)

  1. Das Unternehmen stellt den Mitgliedern die folgenden Dienste bereit.
    • Berechnung und Analyse von Geburtshoroskopen auf Basis von Saju, westlicher Astrologie und vedischer Astrologie
    • KI-basierte integrierte Beratung und Insights
    • Anlegen mehrerer Profile und Beziehungsanalyse
    • Tägliche Transit- und Timing-Analyse
    • Sonstige vom Unternehmen festgelegte ergänzende Dienste
  2. Der Dienst wird grundsätzlich rund um die Uhr bereitgestellt, kann jedoch wegen Systemwartung, Störungen, höherer Gewalt oder anderer unvermeidbarer Gründe vorübergehend unterbrochen werden.

Artikel 6 (Kostenpflichtige Dienste und Abrechnung)

  1. Zu den von der Gesellschaft angebotenen kostenpflichtigen Diensten zählen Frage-Guthaben (Einmalkauf), bei denen eine Anzahl von Nutzungen im Voraus erworben wird. Frage-Guthaben verlängert sich nicht automatisch. Der Neuverkauf von Abonnementdiensten (Basic, Pro) wurde im August 2026 eingestellt; hierzu gilt Artikel 7.
  2. Preis, enthaltene Nutzungsanzahl, Funktionen und Nutzungsgrenzen der kostenpflichtigen Dienste richten sich nach den Angaben auf der Preisseite innerhalb des Dienstes.
  3. Die für kostenpflichtige Dienste in Südkoreanischen Won (KRW) angezeigten Beträge verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.). Bei Zahlung in einer Fremdwährung werden anfallende Steuern nach dem Steuerrecht des betreffenden Landes behandelt.
  4. Die Zahlung für kostenpflichtige Dienste wird über einen Zahlungsdienstleister (PortOne in Korea, Dodo Payments im Ausland) abgewickelt. Bis zur Einstellung des Neuverkaufs wurden Abonnementdienste als monatlich wiederkehrende Abbuchung mittels eines Billing-Keys berechnet; nach der Einstellung führt die Gesellschaft keine neuen wiederkehrenden Abbuchungen durch.
  5. Frage-Guthaben wird zum Zeitpunkt des Kaufs einmalig abgebucht und ist für den von der Gesellschaft festgelegten und mitgeteilten Gültigkeitszeitraum (derzeit 90 Tage) ab dem Tag der Gutschrift gültig. Nicht genutztes Frage-Guthaben verfällt nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums und wird in der Reihenfolge des frühesten Ablaufs verbraucht. Frage-Guthaben kann weder an Dritte übertragen noch nach Belieben in Bargeld umgewandelt werden; Erstattungen nicht genutzten Guthabens gemäß der Erstattungsrichtlinie bleiben hiervon unberührt. Frage-Guthaben, das die Gesellschaft kostenlos und ohne Angabe einer Gültigkeitsdauer gewährt, verfällt jedoch nicht.
  6. Bei einer Änderung des Zahlungsbetrags informiert die Gesellschaft die Mitglieder mindestens 30 Tage vor dem Wirksamkeitsdatum.

Artikel 7 (Einstellung des Abonnementverkaufs und Kündigung)

Der Neuverkauf von Abonnementdiensten wurde im August 2026 eingestellt. Dieser Artikel gilt für Abonnementverträge, die vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden, und in dem in der Rückerstattungsrichtlinie vorgesehenen Umfang auch für Verträge, deren Laufzeit bereits abgelaufen ist.

  1. Bis zur Einstellung des Neuverkaufs wurden Abonnementdienste mit monatlicher automatischer Verlängerung bereitgestellt. Nach der Einstellung führt die Gesellschaft weder eine automatische Verlängerung von Abonnements noch wiederkehrende Abbuchungen durch.
  2. Mitglieder können die Kündigung des Abonnements und eine Rückerstattung jederzeit über die in der Rückerstattungsrichtlinie angegebene Kundenservice-E-Mail-Adresse verlangen; die Gesellschaft bearbeitet solche Anfragen unverzüglich. Nach der Kündigung erfolgen keine weiteren Belastungen; für bereits bezahlte Nutzungszeiträume gilt die Rückerstattungsrichtlinie.
  3. Nach Ablauf der Abonnementlaufzeit wechselt der Tarif des Mitglieds in den kostenlosen (Free-)Plan. Auch nach dem Wechsel bleiben die vom Mitglied gespeicherten Profile sowie bestehende Analysen und Gesprächsverläufe erhalten; die Aufbewahrungsfristen richten sich nach der Datenschutzrichtlinie.

Kundenservice-E-Mail-Adresse in der Rückerstattungsrichtlinie ansehen

Artikel 8 (Rückerstattung)

Einzelheiten zu Rückerstattungen richten sich nach der separaten Rückerstattungsrichtlinie.

Artikel 9 (Pflichten der Mitglieder)

Mitglieder dürfen Folgendes nicht tun.

  1. Identitätsmissbrauch der Daten Dritter
  2. Anormale Nutzung des Dienstes oder unbefugter Zugriff über automatisierte Mittel
  3. Vervielfältigung, Verbreitung oder kommerzielle Nutzung von Informationen aus dem Dienst ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens
  4. Jegliche Handlung, die gegen geltendes Recht oder diese Bedingungen verstößt

Artikel 10 (Haftungsausschluss)

  1. Vom Unternehmen bereitgestellte Analyseergebnisse und KI-Antworten sind datenbasierte Musterbeschreibungen und Referenzinformationen; sie behaupten oder garantieren die Zukunft nicht.
  2. Der Dienst ersetzt keine wichtigen Entscheidungen oder professionellen Beratungen in den Bereichen Medizin, Recht, Finanzen, Beruf oder zwischenmenschliche Beziehungen. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden aus Entscheidungen, die ausschließlich auf den Ergebnissen des Dienstes beruhen.
  3. Das Unternehmen haftet nicht für Dienstunterbrechungen aufgrund höherer Gewalt, Verschulden des Mitglieds oder Ausfälle externer Dienste (Zahlung, Authentifizierung, KI-Modellanbieter usw.).

Artikel 11 (Inhalte und geistiges Eigentum)

  1. Die Rechte des geistigen Eigentums an allen Inhalten, Schnittstellendesigns und Analysealgorithmen des Dienstes liegen beim Unternehmen oder den jeweiligen Rechteinhabern.
  2. Die Rechte an den von Mitgliedern eingegebenen Geburtsdaten und Gesprächsinhalten liegen bei den Mitgliedern. Das Unternehmen darf sie jedoch im Rahmen der zur Bereitstellung und Qualitätsverbesserung des Dienstes erforderlichen Tätigkeiten nutzen.
  3. Die Rechte an Bewertungen und sonstigen Inhalten, die Mitglieder innerhalb des Dienstes verfassen und veröffentlichen, liegen bei den Mitgliedern. Zum Betrieb, zur Vorstellung und zur Bewerbung des Dienstes darf das Unternehmen diese Inhalte innerhalb des Dienstes und auf den von ihm betriebenen Kanälen veröffentlichen, vervielfältigen und darstellen; dabei wird der angezeigte Name des Mitglieds so verkürzt, dass nur der erste Buchstabe sichtbar bleibt. Das Unternehmen darf Tippfehler korrigieren und die Länge anpassen, ohne den Sinn des Inhalts zu verändern.
  4. Mitglieder können jederzeit verlangen, dass von ihnen veröffentlichte Inhalte zurückgenommen werden; das Unternehmen kommt dem unverzüglich nach. Bereits für diesen Inhalt gewährte Prämien werden dabei nicht zurückgefordert.

Artikel 12 (Streitbeilegung und anwendbares Recht)

  1. Diese Bedingungen werden nach dem Recht der Republik Korea ausgelegt.
  2. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes bemühen sich Unternehmen und Mitglied nach Treu und Glauben um eine einvernehmliche Lösung. Kommt keine Einigung zustande, kann der Streit vor das nach der koreanischen Zivilprozessordnung zuständige Gericht gebracht werden.
  3. Der Schutz, der einem Mitglied als Verbraucher nach den zwingenden Vorschriften seines Staates des gewöhnlichen Aufenthalts zusteht, wird durch diesen Artikel jedoch nicht ausgeschlossen.

Artikel 13 (Richtlinie zur fairen Nutzung)

  1. Soweit die Gesellschaft für eine bestimmte kostenpflichtige Stufe einen als „unbegrenzt“ oder vergleichbar bezeichneten Dienst anbietet, setzt dieser Dienst eine gewöhnliche, nicht automatisierte Nutzung durch ein einzelnes Mitglied voraus. Dieser Artikel gilt, sofern die Gesellschaft eine solche Stufe anbietet.
  2. Zur Gewährleistung eines stabilen Betriebs des Dienstes, zum Schutz des Zugangs anderer Mitglieder und zur Verhinderung von Missbrauch wie automatisiertem Zugriff, Massenanfragen oder Weiterverkauf kann die Gesellschaft angemessene Fair-Use-Grenzen anwenden. Die konkreten Grenzen und Kriterien werden im Dienst unter „Einstellungen > Daten“ im Bereich „Fragen-Guthaben“ veröffentlicht und klar mitgeteilt, sodass die Mitglieder sie jederzeit einsehen können.
  3. Übersteigt die Nutzung eines Mitglieds den Umfang gewöhnlicher individueller Nutzung erheblich oder erscheint sie bei vernünftiger Beurteilung als Automatisierung oder Missbrauch, kann die Gesellschaft nach Benachrichtigung des Mitglieds erforderliche Maßnahmen wie eine Drosselung oder vorübergehende Aussetzung der betreffenden Nutzung ergreifen. Auch in diesen Fällen schränkt die Gesellschaft eine berechtigte individuelle Nutzung nicht unangemessen ein.
  4. Ändert die Gesellschaft die Fair-Use-Grenzen, kündigt sie die Änderungen und deren Wirksamkeitsdatum im Voraus an.

Artikel 14 (Minderjährige und Nutzungsberechtigung)

  1. Mitglieder müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein minderjähriges Mitglied darf den Dienst nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters nutzen; kostenpflichtige Käufe setzen das Vorliegen einer solchen Zustimmung voraus.
  2. Die Gesellschaft kann in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht Maßnahmen ergreifen, um das Alter eines Mitglieds oder die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters zu überprüfen.
  3. Auch Nicht-Mitglieder, die auf eine Kompatibilitätseinladung antworten, müssen mindestens 16 Jahre alt sein; das Unternehmen prüft dies anhand des eingegebenen Geburtsdatums. Liegt das maßgebliche Alter im Wohnsitzland höher oder wendet das Unternehmen aufgrund des Zugriffslands ein höheres Alter an, darf die Funktion bis zum Erreichen des auf dem Einladungsbildschirm angezeigten Alters nicht genutzt werden.

Artikel 15 (Kompatibilitätseinladung)

  1. Mitglieder können einen Kompatibilitäts-Einladungslink erstellen und an Nicht-Mitglieder senden. Auf jeden Link kann nur eine Person antworten.
  2. Antwortet ein Nicht-Mitglied, werden der von ihm eingegebene Anzeigename und die Kompatibilitätsanalyse im Konversationsverlauf des einladenden Mitglieds gespeichert. Willigt der Antwortende in die Speicherung ein, werden auch seine Geburtsdaten gespeichert. Der Anzeigename des einladenden Mitglieds und die Kompatibilitätsanalyse werden dem antwortenden Nicht-Mitglied angezeigt.
  3. Mitglieder dürfen die Daten des Antwortenden nicht zu anderen Zwecken als der Kompatibilitäts- und Beratungsnutzung verwenden und weder an Dritte weitergeben noch veröffentlichen. Das Unternehmen beschränkt die öffentliche Freigabe von Kompatibilitätskonversationen.
  4. Für antwortende Nicht-Mitglieder gelten Artikel 9 (Pflichten der Mitglieder), Artikel 10 (Haftungsbeschränkung) und Artikel 12 (Streitbeilegung und anwendbares Recht) dieser Bedingungen entsprechend.
  5. Personen unter 16 Jahren dürfen nicht auf eine Kompatibilitätseinladung antworten. Liegt das maßgebliche Alter im Wohnsitzland höher oder wendet das Unternehmen aufgrund des Zugriffslands ein höheres Alter an, darf die Funktion bis zum Erreichen des auf dem Einladungsbildschirm angezeigten Alters nicht genutzt werden.
  6. Das Unternehmen kann zur Sicherstellung eines stabilen Betriebs und zur Missbrauchsprävention angemessene Obergrenzen für die Anzahl ausgegebener Links und das Volumen verarbeiteter Antworten festlegen und diese Funktion vorübergehend aussetzen, wenn Missbrauch festgestellt wird oder die Betriebskosten stark ansteigen.
  7. Antwortende Nicht-Mitglieder können jederzeit die Löschung ihrer Daten verlangen. Auf ein solches Verlangen werden die betreffende Analyse und Konversation auch aus dem Konto des einladenden Mitglieds gelöscht.

Artikel 16 (Empfehlungs- und Einladungsprämien)

  1. Mitglieder können über ihren Empfehlungslink oder ihren Kompatibilitäts-Einladungslink neue Nutzer einladen. Kommt eine Einladung zustande, erhalten sowohl das empfehlende als auch das neue Mitglied Fragekontingente. Die Anzahl richtet sich nach den Angaben auf den Informationsseiten im Dienst.
  2. Prämien werden nur gewährt, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: (i) es handelt sich um eine Neuanmeldung (Nutzer mit bereits bestehendem Konto sind ausgeschlossen); (ii) die E-Mail-Verifizierung ist abgeschlossen; und (iii) die Registrierung erfolgt in demselben Browser, in dem der Einladungslink geöffnet wurde. Die Einladungsinformation wird in diesem Browser für einen begrenzten Zeitraum gespeichert; danach kommt keine Empfehlungsbeziehung zustande.
  3. Für als Prämie gewährte Fragekontingente gelten die Gültigkeitsdauer sowie die Verfalls- und Übertragungsbeschränkungen nach Artikel 6 Absatz 5 entsprechend.
  4. Zur Verhinderung missbräuchlicher Gutschriften kann das Unternehmen eine Obergrenze für Prämien je empfehlendem Mitglied und Zeitraum festlegen. Wird die Obergrenze überschritten, kann in diesem Zeitraum auch dem neuen Mitglied keine Prämie gewährt werden; die Gutschrift kann auf den folgenden Zeitraum verschoben werden. Die jeweilige Obergrenze wird auf den Informationsseiten im Dienst veröffentlicht.
  5. Das Unternehmen kann Prämien nur dann zurückfordern oder verrechnen, wenn sie durch folgende unlautere Mittel erlangt wurden: (i) Erstellung mehrerer Konten zur Selbstempfehlung; (ii) wiederholte Registrierung oder Verifizierung mittels automatisierter Verfahren; (iii) Registrierung unter Verwendung fremder Daten; oder (iv) sonstige vergleichbare Umgehung der Prämienvoraussetzungen. Vor einer Rückforderung teilt das Unternehmen dem Mitglied den Grund mit und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Rückforderung und Verrechnung betreffen ausschließlich nicht verbrauchte, als Prämie gewährte Fragekontingente und niemals vom Mitglied entgeltlich erworbene Fragekontingente. Eine Rückforderung ist nur innerhalb von sechs Monaten ab Gewährung der Prämie möglich.

Schlussbestimmung

  1. Diese Nutzungsbedingungen treten am 2026-09-04 in Kraft. Die nachstehend aufgeführten Bestimmungen treten jedoch zu den in der jeweiligen Ziffer genannten Zeitpunkten in Kraft.
  2. Artikel 11 Absatz 3 und Absatz 4 (Veröffentlichung und Verwendung von Mitgliederbewertungen) treten am 2026-07-28 in Kraft.
  3. Artikel 15 (Kompatibilitäts-Einladungen) und Artikel 16 (Empfehlungsprämien) treten am 2026-10-01 in Kraft.

Änderungshistorie

  • In Kraft ab 2026-10-01 — Änderung aufgrund der Einführung des Dienstes Kompatibilitäts-Einladung: Neu aufgenommen wurden § 15 (Dienst Kompatibilitäts-Einladung) und § 16 (Empfehlungs- und Einladungsprämien). Geändert am 2. August 2026, bekannt gegeben am 3. August 2026. Da die Änderung Bestimmungen enthält, die für Mitglieder nachteilig sein können (§ 15 Abs. 3 Verbot der zweckfremden Nutzung, § 15 Abs. 7 verknüpfte Löschung, § 16 Abs. 5 Rückforderung von auf unlautere Weise erlangten Prämien), erfolgte die Bekanntgabe gemäß § 3 Abs. 2 dreißig Tage vor dem Inkrafttreten. Die Funktion Kompatibilitäts-Einladung wird seit dem 3. August 2026 im Testbetrieb angeboten; die vorstehenden Bestimmungen gelten jedoch nur für die Nutzung ab dem Datum des Inkrafttretens und werden nicht rückwirkend auf die Nutzung vor diesem Datum angewendet.
  • Inkrafttreten am 2026-09-04 — Änderungen infolge der Einstellung des Neuverkaufs von Abonnementdiensten: Artikel 2 (Frage-Guthaben in die Definition kostenpflichtiger Dienste aufgenommen), Artikel 6 (Ausweis inklusive Mehrwertsteuer auf kostenpflichtige Dienste insgesamt erweitert; Formulierung zur Zahlungsabwicklung überarbeitet; Hinweis zur Gültigkeit kostenlos gewährten Guthabens ergänzt), Artikel 7 (Überschrift und Anwendungsbereich überarbeitet; Kündigungs- und Rückerstattungsanfragen an den Kundenservice verwiesen; Streichung der Bestimmungen zu automatischem Auslaufen und Tarifwechsel, die nach der Einstellung des Verkaufs nicht mehr eintreten können; Datenerhalt beim Tarifwechsel klargestellt), Artikel 13 (Anwendungsvoraussetzungen und Veröffentlichungsort der Fair-Use-Grenzen). Den bis zum Inkrafttreten geltenden bisherigen Wortlaut der Nutzungsbedingungen senden wir Ihnen auf Anfrage per E-Mail an den Kundenservice zu.
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